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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus Drei-Insel-Blick“

Vermieter:  Christiane und Claus Köhler, Geschwister-Scholl-Weg 20, 71111 Waldenbuch

1. Anreise / Abreise

Die Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.  Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nicht erlaubt.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Mit der Anzahlung ist eine Kaution zu zahlen, deren Höhe im Mietvertrag genannt wird.
Die auf der Webseite genannten Mietpreise gelten bei einer Belegung von 2 Personen und enthalten nicht die Kosten für Endreinigung, Kurbeiträge, und optionale Bettwäsche- und Handtuchpakete. Kinder bis zum dritten Lebensjahr sind kostenfrei, ausgenommen für Handtücher- und Bettwäschepakete.
Das optional buchbare Handtuchpaket beinhaltet:
Je Person: 1 Badetuch groß, 2 Handtücher und ein 1 Gästehandtuch.
Je 2 Personen: eine Duschvorlage
Je Vermietung: 5 Geschirrtücher
Das optional buchbare Bettwäschepaket beinhaltet je Person:
Bettlaken, Kissenbezug und Bettbezug incl. Auf- und Abziehen
Vor Ort sind bei Schlüsselübergabe die Kosten für Endreinigung, Kurbeiträge und optional gewählte Bettwäsche- und Handtuchpakete in bar an die Verwalterin zu zahlen.
Die Kaution wird nach unbeanstandeter Abnahme durch den Verwalter auf das bei der Buchung verwendete Konto überwiesen.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts können Stornierungskosten anfallen. Eine Stornierung aufgrund pandemiebedingter Einreisebeschränkungen ist kostenfrei. Vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 60. Tag vor Mietbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Bis zum 30. Tag vor Mietbeginn sind 25% des Gesamtpreises (Höhe der Anzahlung) zu zahlen. Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Die Kaution wird bei Rücktritt immer erstattet.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung zu melden. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Ladung von E-Bike Akkus und E-Autos

Sollten Sie E-Bikes benutzen, dann dürfen Sie die Akkus nicht gleichzeitig über Mehrfachsteckdosen laden. Laden Sie die Akkus vorzugsweise nacheinander an einer fest installierten Steckdose.
Das Laden von E-Autos am Mietobjekt ohne eine vorherige Absprache mit dem Vermieter ist unzulässig.
Bei Anreise wird der Stromzählerstand grundsätzlich von der Verwaltung festgehalten und ab Tage der Abreise erneut abgelesen.
Weitere Lademöglichkeiten für E-Autos wird es voraussichtlich ab Sommer 2022 in Nessmersiel an mehreren Ladestationen geben.

7. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

9. COVID Bestimmungen

Der Mieter ist verpflichtet, sich selbständig vor Anreise um die aktuell im Landkreis Aurich geltenden COVID Bestimmungen zu informieren. Dabei wird insbesondere auf die Testpflichten bei Anreise, alternativ Vorlage von vollständigen Impfausweisen (mindestens 14 Tage nach 2. Impfung) oder von Genesenen-Bescheinigungen nicht älter als 6 Monate bei Reiseantritt hingewiesen. Bei Fragen zu den aktuell geltenden Bestimmungen kann der Vermieter auch kurz vor Reiseantritt Auskunft geben.

10. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.